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BAFA Förderung 2024: Welche Einzelmaßnahmen werden bezuschusst?

Bist du am Überlegen deine Heizung zu optimieren oder ein Fenster zu erneuern und daher auf der Suche nach BAFA Förderungen? Wir geben einen Überblick welche BAFA Förderungen für Einzelmaßnahmen es im Jahr 2024 gibt.


Kurz vor Beginn des Jahres wurden die staatlichen Förderungen für energetische Sanierungen und Heizungen wieder einmal überarbeitet und der Entwurf für die BAFA Förderung 2024 nochmal leicht angepasst.


Was ist neu bei der BAFA Förderung 2024?

Bereits etwas länger steht schon fest, dass die Förderung für neue Heizungen nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW läuft. Alle anderen Einzelmaßnahmen, in erster Linie an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sowie zur Heizungsoptimierung, bleiben jedoch beim BAFA.


Wie sehen die BAFA Zuschüsse 2024 aus?

Hier findest du eine Übersicht über alle Einzelmaßnahmen, für die es 2024 noch einen BAFA Zuschuss gibt.

Übersicht BAFA Förderung 2024


BAFA Förderung der Gebäudehülle im Jahr 2024

Die Bundesregierung setzt weiterhin starke Anreize für energetische Sanierungen und Effizienzverbesserungen von Gebäuden. Im Rahmen der BEG 2024 stehen für die Optimierung der Gebäudehülle attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung.


Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle werden gefördert?

  • Dämmung der Gebäudehülle: Energieverluste durch Wände, Dach und Boden sollen minimiert werden, indem diese Bauteile besser gedämmt werden.

  • Austausch von Fenstern und Außentüren: Der Austausch von alten, undichten Fenstern und Türen gegen moderne, energieeffiziente Modelle wird gefördert.

  • Sommerlicher Wärmeschutz: Um Überhitzung der Räumlichkeiten während der heißen Monate zu vermeiden, werden Maßnahmen unterstützt, die den sommerlichen Wärmeschutz verbessern.

Welche Förderhöhe und finanzielle Anreize soll es geben?

  • Die Förderung beträgt maximal 20% der Investitionskosten. Das beinhaltet einen Grundzuschuss von 15% und einen iSFP-Bonus von zusätzlich 5%.

  • Die maximal förderfähigen Investitionskosten sind auf 30.000 Euro pro Jahr und Gebäude festgelegt. Mit dem iSFP-Bonus kann diese Summe auf bis zu 60.000 Euro pro Jahr und Gebäude ansteigen.


BAFA Förderung für Anlagentechnik 2024

Die Bundesregierung nimmt die Modernisierung der Anlagentechnik in Gebäuden ins Visier, um den Energieverbrauch und CO2-Emissionen zu reduzieren. Mit dem BEG-Förderprogramm 2024 werden gezielt Maßnahmen unterstützt, die die Effizienz und Intelligenz der Gebäudetechnik erhöhen.


Welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anlagentechnik werden gefördert?

  • Lüftungsanlagen inklusive Wärmerückgewinnung: Um den Energiebedarf für Heizung und Kühlung zu optimieren, werden moderne Lüftungssysteme gefördert, die verbrauchte Luft effizient austauschen und dabei die Wärme zurückgewinnen.

  • Smart Home-Anlagen: Technologien, die eine intelligente Steuerung der Gebäudetechnik ermöglichen, stehen ebenfalls auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen. Diese Systeme tragen dazu bei, Energieverbrauch zu optimieren und den Wohnkomfort zu erhöhen.


Welche Förderhöhe und finanzielle Anreize soll es geben?

  • Eigentümer können mit maximal 20% der Investitionskosten rechnen, wobei der Grundzuschuss bei 15% liegt und durch einen iSFP-Bonus um weitere 5% ergänzt wird.

  • Für die Investitionen gilt ein maximaler Betrag von 30.000 Euro pro Jahr und Gebäude, der sich mit dem iSFP-Bonus auf 60.000 Euro pro Jahr und Gebäude verdoppeln kann.


BAFA Förderung für Heizungsoptimierung 2024

Im Jahr 2024 setzt die Bundesregierung mit der BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Dieses Förderprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in Gebäuden zu reduzieren, indem es gezielt Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen unterstützt.


Welche Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden gefördert?

a) Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz

Das Programm richtet sich an Bestandsgebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit bis zu 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche. Gefördert werden diverse Maßnahmen, die die Effizienz des Heizungssystems steigern:

  • Hydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizkurve: Diese Maßnahmen sorgen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Wärmeverteilung im Gebäude.

  • Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung: Diese Schritte tragen zur effizienteren Wärmeerzeugung und -verteilung bei.

  • Weitere Maßnahmen: Dazu gehören die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern, Wärmespeichern sowie fortschrittliche Mess-, Steuer- und Regelungstechniken.

b) Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

  • Reduzierung der Staubemissionen: Förderfähig sind Maßnahmen, die bei Biomasse-Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 4 Kilowatt die Emissionen reduzieren, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.


Welche Fördersätze gelten für die Heizungsoptimierung?

a) Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung

  • Förderhöhe: 15 % der Investitionskosten.

  • Zusätzlicher iFSP-Bonus: Zusätzlich kann ein Bonus von 5 % gewährt werden.

b) Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

  • Förderhöhe: 50 % der Investitionskosten.

  • Diese Kategorie zielt speziell auf die Reduzierung von Emissionen ab, insbesondere bei Biomasse-Heizungen.


Was ist mit der BAFA-Förderung für Heizung und Wärmepumpe im Jahr 2024?

Die Heizungsförderung läuft ab dem Jahr 2024 über die KfW. Mehr zur neuen Heizungsförderung 2024.


Beispiel (I): BAFA Zuschuss für Fenster im Jahr 2024

Die BAFA Förderung umfasst auch die Erneuerung bzw. die energetische Ertüchtigung sowie den erstmaligen Einbau von Fenstern in beheizten Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.


Bei neuen Fenstern sind beispielsweise folgende Kosten im Rahmen von BAFA-Zuschüssen förderfähig:

  • Ausbau und Entsorgung der alten Fenster

  • Einbau neuer Fenster

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Maßnahmen zum Einbruchschutz

  • Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken

  • Einbau bzw. Erneuerung von Fensterbänken

  • Fest eingebaute Fliegengitter

  • Maßnahmen zur Absturzsicherung wie z.B. Fensterstangen

  • Abdichtung der Fugen

  • Neue Heizkörper bei Vergrößerung der Fenster und daraus resultierenden geringeren Brüstungshöhen

  • Anteilige Putz- und Malerarbeiten im Bereich der Fenster

  • Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster

Fördersatz beim Fenstertausch: 15 % der Kosten, zusätzlich 5 % iSFP-Bonus möglich (+ggf. 50 % der Kosten für Fachplanung)


Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich? ja


Beispielrechnung: Der Einbau von 3 neuen Fenstern samt Maßnahmen zum Einbruchschutz kostet beispielsweise 7.800 Euro. Dafür ist ein BAFA-Zuschuss über 1.170 Euro möglich (=15%). Weitere 390 Euro bekommt man in diesem Beispiel im Rahmen des iSFP-Bonus (=5 %), wenn man zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt und durchführen lassen hat. Zusätzlich sind noch 50 Prozent der Fachplanung förderfähig.


Tipp: Um beim Austausch deiner Fenster wirtschaftlich sinnvoll zu handeln, spielen die Kosten für die neuen Fenster und deren Einbau eine wesentliche Rolle, zusätzlich zu eventuell verfügbaren Förderungen. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen, um ein gutes Verhältnis von Preis und Leistung zu erzielen. Die Plattform Dämmen und Sanieren ermöglicht es dir, mit nur wenigen Klicks Vergleichsangebote von Fensterbauern in deiner Umgebung zu erhalten.


Beispiel (II): BAFA Förderung für neue Haustüren im Jahr 2024

Die BAFA Förderung umfasst auch die Erneuerung bzw. die energetische Ertüchtigung sowie den erstmaligen Einbau von Haustüren in beheizten Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.


Bei der Erneuerung der Haustüre sind beispielsweise folgende Kosten im Rahmen von BAFA-Zuschüssen förderfähig:

  • Erneuerung der Haustüren und auch anderer Außentüren sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Bei Mehrfamilienhäusern kann man auch Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus oder auch Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden erneuern.

  • Einbruchhemmende Haustüren (Widerstandsklasse RC2)

  • Nachrüstung von Beschlägen und Schlössern

  • Abdichtung der Fugen

  • Fördersatz beim Fenstertausch: 15 % der Kosten, zusätzlich 5 % iSFP-Bonus möglich (+ ggf. 50 % der Kosten für Fachplanung)

Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich? ja


Beispielrechnung: Der Austausch der Haustüre kostet beispielsweise 6.900 Euro. Dafür ist ein BAFA-Zuschuss über 1.035 Euro möglich (=15%). Weitere 345 Euro bekommt man im vorliegenden Beispiel im Rahmen des iSFP-Bonus (=5 %), wenn man zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt hat. Zusätzlich sind noch 50 Prozent der Fachplanung förderfähig.


Beispiel (III): BAFA Zuschuss für die Dämmung der Außenfassade im Jahr 2024

Die BAFA Förderung umfasst auch sämtliche energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung an den Außenwänden eines Gebäudes.


Bei der Dämmung der Fassade der Außenwand sind beispielsweise folgende Kosten im Rahmen von BAFA-Zuschüssen förderfähig:

  • Alle zugehörigen Abbrucharbeiten wie z.B. das Abklopfen des alten Putzes

  • Erdaushub (falls erdberührten Außenflächen gedämmt werden)

  • Lüftungselemente wie z.B. Außenwandluftdurchlässe

  • Anbringen der Wärmedämmung

  • Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken

  • Maler- und Putzarbeiten

Fördersatz bei der Dämmung der Fassade: 15 % der Kosten, zusätzlich 5 % iSFP-Bonus möglich (+ ggf. 50 % der Kosten für Fachplanung)


Antragstellung durcheinen Energieeffizienz-Experten erforderlich? ja


Beispielrechnung: Die energetische Wärmedämmung eines kleinen Mehrfamilienhauses kostet beispielsweise 55.000 Euro. Dafür ist ein BAFA-Zuschuss über 8.250 Euro möglich. Weitere 2.750 Euro bekommt man in diesem Fall im Rahmen des iSFP-Bonus (=5 %), wenn man zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen hat. Auch hierfür werden 50 Prozent der Fachplanung per BAFA-Zuschuss gefördert.


Tipp: Um bei der Dämmung deines Hauses kosteneffizient vorzugehen, sind die Investitionskosten für das Dämmmaterial und die Arbeitsleistung entscheidend, neben möglichen Fördergeldern. Es ist sinnvoll, Angebote von verschiedenen Dämmungs-Fachbetrieben zu vergleichen, um ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Die Plattform Dämmen und Sanieren ermöglicht es dir, mit wenigen Klicks Vergleichsangebote von Fachfirmen für energetische Sanierungen in deiner Nähe zu erhalten.


Wie steht es um die KfW Förderung für die Komplettsanierung im Jahr 2024?

Bei der Überarbeitung des BEG im Sommer 2022 wurde auch die Förderung für die Komplettsanierung angepasst: Hierfür bekommt man keine Zuschüsse mehr von der KfW, sondern "nur" noch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss.


Wer sein Haus zu einem Effizienzhaus saniert, kann über das KfW-Programm 261 bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit bekommen.


Beispiele für die Tilgungszuschüsse:

  • Wer sein Haus saniert und das Niveau Effizienzhaus 85 erreicht, erhält bis zu 6.000 Euro Tilgungszuschuss.

  • Wer sein Haus saniert und das Niveau Effizienzhaus 55 erreicht, erhält bis zu 18.000 Euro Tilgungszuschuss.

  • Wer sein Haus saniert und das Niveau Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht, erhält bis zu 37.500 Euro Tilgungszuschuss.


Kann man zusätzlich zum BAFA-Zuschuss einen Kredit für eine Sanierung aufnehmen?

Ja, grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten.

  1. Zinsvergünstigter Ergänzungskredit der KfW: Zusätzlich zum BAFA- Zuschuss gibt seit 27. Februar 2024 einen vergünstigten Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen wie z.B. eine Dämmung.

  2. "Normaler" Kredit: Du kannst außerdem zusätzlich zum BAFA-Zuschuss auch einen "normalen" Modernisierungs-Kredit über eine Bank aufnehmen - schließlich sind mit einer energetischen Sanierung meistens hohe Investitionskosten verbunden.


Tipp: Am besten startest du einen Modernisierungs-Kredit-Vergleich über einen der großen Finanzierungvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*.


Tipp: Seit 2023 sind wieder Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung förderfähig

Seit 2021 waren Eigenleistungen im Zuge einer energetischen Gebäudesanierung und dabei entstandene Materialkosten nicht mehr förderfähig. Nur Leistungen, die von Fachunternehmen ausgeführt wurden, waren in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Das änderte sich nun zum 1. Januar 2023.


Aufgrund des Handwerkermangels wurden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistung im Zuge einer energetischen Sanierung gefördert. Dies gilt sowohl für das Förderprogramm BEG EM (BAFA) als auch für das Förderprogramm BEG WG (KfW).


Achtung: Allerdings braucht es einen Energieeffizienz-Experten, der die fachgerechte Ausführung prüft und bestätigt.


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