Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat mit der Einführung des Emissionsminderungszuschlags für Biomasseheizungen eine wichtige Maßnahme ergriffen, um die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von Heizsystemen auf Basis von Biomasse zu verbessern.
Dieser Zuschlag zielt darauf ab, die Nutzung von Biomasseheizungen attraktiver zu machen, die strenge Emissionsgrenzwerte erfüllen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Details und die Bedeutung dieses Zuschlags.
Was ist der Emissionsminderungszuschlag?
Der Emissionsminderungszuschlag ist Teil der BEG EM und bietet einen finanziellen Anreiz für die Installation oder Erweiterung von Biomasseheizungen, die besonders niedrige Emissionswerte aufweisen. Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro und wird zusätzlich zu den regulären Fördersätzen für Biomasseheizungen gewährt.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Emissionsminderungszuschlags?
Um für den Emissionsminderungszuschlag in Frage zu kommen, müssen Biomasseheizungen einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten. Dieser Wert liegt deutlich unter den üblichen Grenzwerten und erfordert den Einsatz fortschrittlicher Filtertechnologien und eine effiziente Verbrennung.
Wie viel Förderung kann man für eine Biomasseheizung, also z.B. eine Pelletheizung erhalten?
Für eine Biomasseheizung, wie beispielsweise eine Pelletheizung, kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ein signifikanter Bonus in Form eines Zuschusses erhalten werden. Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Basisförderung: Für die Installation einer Biomasseheizung beträgt der Fördersatz grundsätzlich 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Emissionsminderungs-Zuschlag: Für Biomasseheizungen, die besonders niedrige Emissionswerte aufweisen und den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten, wird ein zusätzlicher Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.
Klimageschwindigkeits-Bonus: Wenn die Biomasseheizung eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, kann ein zusätzlicher Bonus von bis zu 20 Prozentpunkten auf die förderfähigen Ausgaben gewährt werden. Dieser Bonus ist zeitlich gestaffelt und verringert sich in den kommenden Jahren schrittweise. Wichtig zu ergänzen ist, dass feste Biomasseheizungen (wozu Pelletheizungen zählen) den Klimageschwindigkeits-Bonus allerdings nur erhalten, wenn das Warmwasser über eine zusätzliche Solarthermieanlage, Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe gedeckt wird. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Heizungslösung insgesamt einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leistet, indem sie erneuerbare Energien für die Warmwasserbereitung nutzt.
Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozentpunkten erhalten.
Was ist die maximale Förderung für eine Biomasseheizung?
Die maximale Förderung für die Installation einer Biomasseheizung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann unter optimalen Bedingungen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben erreichen, zuzüglich des Emissionsminderungs-Zuschlags von 2.500 Euro. Dies gilt allerdings mit Einschränkungen und unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere für selbstnutzende Eigentümer.
Bei einem angenommenen maximalen förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit würde dies bedeuten, dass die höchste zu erzielende Fördersumme bei 21.000 Euro (70 Prozent von 30.000 Euro) plus den Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro liegt, was insgesamt 23.500 Euro ergibt.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese maximale Förderung nur für selbstnutzende Eigentümer gilt. Vermietende Eigentümer können lediglich die Grundförderung von 30 Prozent in Anspruch nehmen, ohne die Möglichkeit, zusätzliche Boni wie den Klimageschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus zu erhalten.
Welche Bedingungen muss eine Biomasseheizung erfüllen, damit sie förderfähig ist?
Die Entscheidung, eine Pelletheizung zu installieren, wird nicht nur durch den Wunsch nach einer umweltfreundlicheren Heizalternative getrieben, sondern auch durch attraktive Fördermöglichkeiten unterstützt. Damit eine Biomasseheizung jedoch förderfähig ist, müssen bestimmte technische Bedingungen erfüllt sein. Diese Kriterien stellen sicher, dass die geförderten Heizsysteme effizient, umweltfreundlich und zukunftsfähig sind. Hier ein Überblick über die wesentlichen Anforderungen:
Nennwärmeleistung: Förderfähig sind Biomasseheizungen mit einer Nennwärmeleistung ab 5 Kilowatt. Dies gewährleistet, dass die Anlagen eine ausreichende Leistung für den Einsatz in Wohngebäuden bieten.
Automatische Beschickung und Zündung: Pelletkessel müssen automatisch beschickt werden und über eine Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen. Diese Anforderungen sorgen für einen effizienten und benutzerfreundlichen Betrieb der Heizung.
Pufferspeicher: Ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung ist Pflicht. Der Pufferspeicher trägt zur Effizienzsteigerung der Heizanlage bei, indem er die Wärme speichert und bei Bedarf abgibt, was die Anzahl der Brennerstarts reduziert und somit den Verschleiß verringert.
Raumheizungsnutzungsgrad: Die Heizung muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81 Prozent erreichen. Dieser hohe Nutzungsgrad stellt sicher, dass die Anlagen einen effizienten Umgang mit den Brennstoffressourcen gewährleisten.
Emissionsgrenzwerte: Der Emissionsgrenzwert für alle Biomasseanlagen beträgt für Kohlenmonoxid 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung bzw. 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb. Für Feinstaub gelten abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Grenzwerte von 150 oder 20 mg/m³. Diese Grenzwerte tragen zum Umweltschutz bei, indem sie die Luftverschmutzung durch die Heizanlagen minimieren.
Zertifizierung und Prüfung: Pelletkessel müssen von einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft sein. Diese unabhängige Prüfung gewährleistet, dass die Anlagen den technischen Anforderungen entsprechen und sicher im Betrieb sind.
Die Einhaltung dieser Bedingungen ist entscheidend, um die Förderung für eine Pelletheizung zu erhalten. Interessenten sollten sich vor der Installation mit den genauen Fördervoraussetzungen vertraut machen und gegebenenfalls fachliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre geplante Heizanlage den Anforderungen entspricht.
Was ist der Hintergrund für die Einführung des Emissionsminderungszuschlags?
In den ursprünglichen Planungen zum GEG 2024 stand das Thema Biomasse aufgrund potenzieller Umweltbelastungen stark in der Kritik der aktuellen Bundesregierung. Die Sorge galt insbesondere den Emissionen, die bei der Verbrennung von Biomasse entstehen können. Nach intensiven Diskussionen und Abwägungen wurden die anfänglich sehr restriktiven Pläne für den Einsatz von Biomasse in Heizsystemen abgeschwächt. Als Ausgleich und zur Förderung eines umweltfreundlicheren Einsatzes von Biomasse wurde der Emissionsminderungszuschlag eingeführt. Dieser Schritt unterstreicht das Bestreben, den Einsatz von Biomasseheizungen unter strengen Umweltauflagen weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig den Weg für innovative und saubere Technologien zu ebnen.
Was ist die Auswirkung auf Umwelt und Gesundheit?
Durch die Förderung emissionsarmer Biomasseheizungen trägt der Emissionsminderungszuschlag direkt zur Reduzierung von Luftschadstoffen bei. Dies hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit, insbesondere in dicht besiedelten oder ländlichen Gebieten, wo Biomasseheizungen weit verbreitet sind.
Fazit:
Mit dem Emissionsminderungszuschlag setzt die BEG EM ein klares Signal für die Bedeutung sauberer Energiequellen und unterstreicht die Rolle von Biomasseheizungen in einer nachhaltigen Energiezukunft. Für Eigentümer, die in die Modernisierung ihrer Heizsysteme investieren möchten, bietet dieser Zuschlag eine attraktive finanzielle Unterstützung und trägt gleichzeitig zum Schutz von Umwelt und Klima bei.