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KfW-Ergänzungskredit für Heizung & Sanierung: So bekommst du ihn

Ab 2024 gibt es spannende Neuigkeiten für alle, die ihre Heizung modernisieren und/oder weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung durchführen wollen: die Einführung eines zinsvergünstigten Ergänzungskredits durch die KfW! Wir möchten dir in diesem Beitrag alles Wichtige dazu erklären.


Was ist der KfW-Ergänzungskredit für die Heizung?

Seit 2024 kannst du einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Sanierungsmaßnahmen bei der KfW beantragen (bzw. bei einem Finanzierungspartner, siehe weiter unten).

  • Was wird gefördert? Das KfW-Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude" (358, 359) ist dazu gedacht, die Kosten zu decken, die nach Abzug der KfW-Zuschüsse für den Heizungstausch bzw. der BAFA-Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen noch offen sind. Dieser Kredit ist also dazu da, dir finanziell unter die Arme zu greifen, wenn du deine Heizungsanlage modernisieren möchtest (bzw. weitere Modernisierungen z.B. an der Gebäudehülle vornehmen möchtest/musst).

  • Wer wird gefördert? Der Kredit steht selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung, die bereits eine Förderzusage der KfW oder einen BAFA-Bescheid erhalten haben.


Wie hoch ist der KfW-Kredit für die Heizung und welche Konditionen gibt es?

Die Höhe des KfW-Ergänzungskredits und seine Konditionen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter dein Einkommen, die geplante Maßnahme und die gewählte Laufzeit. Hier sind die wichtigsten Details:


  • Maximale Kreditsumme: 120.000 Euro pro Wohneinheit

  • Die Zinskonditionen variieren je nach Einkommen und Laufzeit:

    • Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro erhalten Zinsen unter 2 %.

    • Für alle anderen gelten höhere Zinsen von rund 3,8 % (Stand: 20. Januar 2025, KfW 359).

  • Laufzeiten: Zwischen 4 und 35 Jahren mit Zinsbindungen von 5 bis 10 Jahren.


Wie unterschieden sich die KfW-Programme 358 und 359?

Die KfW bietet zwei Programme für den Ergänzungskredit an, die sich nach deinem Einkommen und der Nutzung der Immobilie richten:

  • KfW 358 (Ergänzungskredit Plus): Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Einkommen bis 90.000 Euro.

  • KfW 359: Für Haushalte mit höherem Einkommen oder Mehrfamilienhäuser.


Wie beantragst du den KfW-Ergänzungskredit für die Heizung?

Die Beantragung des KfW-Ergänzungskredits erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder einen Finanzierungsvermittler. Hier sind die Schritte im Überblick:

  1. Förderzusage einholen: Vor der Beantragung des Kredits musst du eine Förderzusage von der KfW oder einen BAFA-Bescheid für deine energetischen Sanierungsmaßnahmen erhalten.

  2. Finanzierungspartner wählen: Wende dich an deine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler (z. B. Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*), die den Antrag bei der KfW für dich stellen.

  3. Antrag einreichen: Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag bei der KfW ein.

  4. Kreditbewilligung abwarten: Nach der Genehmigung kannst du dir den Kredit innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen.

  5. Zuschüsse verrechnen: Falls du die Förderung vorfinanziert hast, kannst du nach Erhalt der Zuschüsse die Kreditsumme entsprechend zurückzahlen.


Vorteile des KfW-Kredits für die Heizung

Der KfW-Ergänzungskredit bietet mehrere Vorteile, die ihn zu einer attraktiven Finanzierungsoption machen:

  • Günstigere Zinsen: Besonders für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro sind die Zinssätze deutlich unter den marktüblichen Konditionen.

  • Flexibilität bei der Auszahlung: Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Genehmigung abgerufen werden, auch in Teilbeträgen.

  • Zwischenfinanzierung möglich: Falls die Zuschüsse von KfW oder BAFA noch nicht ausgezahlt wurden, kann der Ergänzungskredit als Überbrückung genutzt werden.

  • Sondertilgungen ohne Zusatzkosten: Der Kredit kann jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.

  • Lange Laufzeiten: Die Finanzierung kann über bis zu 35 Jahre gestreckt werden, was die monatliche Belastung senkt.


Was tun, wenn der KfW 358/359-Kredit nicht angeboten wird?

Viele Antragsteller berichten, dass der KfW 358 Ergänzungskredit derzeit von vielen Banken nicht angeboten wird. Obwohl die KfW bestätigt, dass das Programm technisch bereitsteht, bieten zahlreiche Finanzierungspartner den Kredit nicht an oder nur in Verbindung mit einer Gesamtimmobilienfinanzierung.


Hintergrund: Für viele Banken ist dieses Finanzierungs-Modell vermutlich einfach uninteressant, weil sie daran zu wenig verdienen.


Falls du Probleme hast, den KfW 358/359-Kredit zu beantragen, gibt es folgende Lösungsansätze:

  1. Weitere Banken anfragen: Neben großen Banken kann es sich lohnen, bei kleineren oder regionalen Banken nachzufragen. Darüber hinaus lohnt sich ein Kreditvergleich über einen Finanzierungsvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*.

  2. Andere Kredite in Betracht ziehen:  Einige Banken bieten spezielle Modernisierungs- oder Sanierungskredite an, die als Alternative genutzt werden können.

  3. Beschwerde bei relevanten Stellen einreichen: Einige Antragsteller haben sich bereits an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewandt, um auf das Problem aufmerksam zu machen.

  4. Banken zu einer Lösung bewegen: Falls deine Hausbank den Kredit nicht anbietet, kannst du eine Beschwerde beim Verband deiner Bank einreichen und auf die offiziellen KfW-Programme verweisen.


Tipp: Angebote von Heizungs-Installateuren in deiner Nähe erhalten

Um eine möglichst wirtschaftliche Entscheidung beim Heizungstausch zu treffen, spielen neben Fördergeldern vor allem die Kosten der neuen Heizanlage eine Rolle. Damit du ein gutes Angebot erhältst, solltest du verschiedene Angebote einholen. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten verschiedene Angebote von Heizungsbauern aus deiner Region.


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