top of page

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Neues Modell für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus für Eigentümergemeinschaften

Die Bundesregierung plant als einen wichtigen Baustein ihrer Photovoltaik-Strategie das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Diese soll für Mehrfamilienhäuser eine weitere Möglichkeit bieten, den selbst erzeugten Strom aus einer gemeinsamen Solaranlage innerhalb eines Gebäudes zu nutzen und dabei von den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Versorgung zu profitieren.


Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll für Eigentümergemeinschaften eine deutliche Vereinfachung im Vergleich zum Status Quo bringen, was die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom vom Dach ihres Mehrfamilienhauses angeht. Das Modell dürfte somit dazu beitragen, dass deutlich mehr Mehrfamilienhäuser mit PV-Anlagen ausgestattet werden und so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.


Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein neues Modell zur Energieversorgung von Mehrparteienhäusern, das im Zuge des Solarpaket 1 eingeführt werden soll. Sie ermöglicht es Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), ihre Mieter oder Mitglieder mit Solarstrom zu versorgen, ohne die komplexen Vorgaben und Verpflichtungen herkömmlicher Energieversorger erfüllen zu müssen.


Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Modell, das darauf abzielt, den Nutzern eines Gebäudes anteilig den Strom aus einer Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt zuzuweisen und von ihren Netzbezugsmengen abzuziehen. Dadurch sollen Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit gegeben werden, selbst erzeugten Strom zu nutzen und gleichzeitig die Anlagenbetreiberin oder den Anlagenbetreiber von den gewöhnlichen Lieferantenpflichten zu entlasten.


Wie soll die geplante Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktionieren?

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktioniert folgendermaßen:

  1. Beschluss und Anschaffung: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt gemeinsam, eine Photovoltaikanlage zu erwerben und auf ihrem Gebäude zu installieren. Alle teilnehmenden Eigentümer erwerben Anteile an dieser Anlage. Ein Gebäudestromliefervertrag regelt die Details.

  2. Festlegung des Aufteilungsschlüssels: Ein spezifischer Aufteilungsschlüssel bestimmt, wie viel Solarstrom jeder Teilnehmer erhält. Dieser Schlüssel wird zwischen dem Netzbetreiber und der WEG vereinbart.

  3. Verteilung des Solarstroms: Nach der Inbetriebnahme der Anlage wird der am Gebäude produzierte Solarstrom direkt an die teilnehmenden Verbraucherinnen und Verbraucher im Gebäude (Eigentümer und/oder Mieter) verteilt. Da der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird, fallen keine Netzentgelte an, was zu einer Kostenreduktion führt.

  4. Messung und Abrechnung: Mithilfe eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) wird alle 15 Minuten die Stromerzeugung und der Stromverbrauch gemessen. Die erzeugte Menge an Solarstrom wird entsprechend dem Aufteilungsschlüssel an die teilnehmenden Bewohner verteilt.

  5. Zusatzversorgung und Netzspeisung: Sollte der Solarstrom nicht ausreichen, beziehen die teilnehmenden Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlichen Strom von ihrem regulären Energieanbieter. Überschüssiger Solarstrom, der nicht sofort verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden.


Dadurch können die Nutzerinnen und Nutzer den von der Solaranlage erzeugten Strom nutzen und gleichzeitig Geld sparen, da sie weniger Strom von einem Energieversorger beziehen müssen.


Welche technischen Voraussetzungen sind für die Umsetzung notwendig?

Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist eine viertelstündliche Messung des Stromverbrauchs und der Stromproduktion notwendig. Dies erfordert den Anschluss an ein intelligentes Messsystem mit digitalen Zählern und einem Smart-Meter-Gateway. Die Installation solcher Systeme ermöglicht eine gerechte und genaue Verteilung des erzeugten Solarstroms unter den Abnehmern.


Wie wird der Solarstrom unter den Parteien verteilt?

Die Verteilung des Solarstroms kann statisch oder dynamisch erfolgen, je nach Entscheidung des Betreibers der Photovoltaikanlage. Statisch bedeutet, dass jeder Abnehmer einen gleichen Anteil erhält, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Dynamisch bedeutet, dass die Verteilung des Stroms dem tatsächlichen Verbrauch der Abnehmer angepasst wird. Die genaue Aufteilung wird in einem Gebäudestromnutzungsvertrag geregelt.


Wie läuft das mit der statischen und dynamischen Verteilung bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Statische und dynamische Verteilung sind zwei Methoden, mit denen der aus einer Solaranlage erzeugte Strom unter den Teilnehmern einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung aufgeteilt werden kann. Hier sind Beispiele für beide Verteilungsarten:


a) Beispiel für statische Verteilung:

Angenommen, ein Mehrfamilienhaus hat eine Solaranlage, die an einem sonnigen Wintertag 12 Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt. Das Haus hat vier Wohnungen, und die statische Verteilung wird angewendet.

  • Gesamterzeugung: 12 kWh.

  • Anzahl der Wohnungen: 4.

  • Statische Verteilung: Jede Wohnung erhält gleichmäßig 3 kWh (12 kWh geteilt durch 4 Wohnungen). Wenn mehr Strom benötigt wird, wird der Rest vom Netz bezogen. Wird weniger benötigt, wird ins Netz eingespeist.

In diesem Beispiel spielt der individuelle Stromverbrauch der Wohnungen keine Rolle. Unabhängig davon, wie viel Strom eine Wohnung tatsächlich verbraucht, wird jeder Wohnung die gleiche Menge an Solarstrom zugewiesen.


b) Beispiel für dynamische Verteilung:

Nehmen wir das gleiche Mehrfamilienhaus mit einer Solaranlage, die 12 kWh Strom an einem Tag erzeugt. Das Haus hat wieder vier Wohnungen, aber diesmal wird die dynamische Verteilung angewendet, basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch jeder Wohnung während des Tages (Hinweis: Fürs einfachere Verständnis schauen wir uns die Verteilung über einen Tag an. In der Praxis ist das ganze jedoch granularer: Der Solarstrom wird nicht pro Tag aufgeteilt, sondern - je nach Aufteilungsschlüssel - anteilig je Viertelstunde den Wohnungen zur Verfügung gestellt) .


  • Gesamterzeugung: 12 kWh.

  • Verbrauch Wohnung 1: 2 kWh

  • Verbrauch Wohnung 2: 4 kWh

  • Verbrauch Wohnung 3: 1 kWh

  • Verbrauch Wohnung 4: 3 kWh

  • Gesamtverbrauch aller Wohnungen: 10 kWh


Da der Gesamtverbrauch aller Wohnungen unter der Gesamterzeugung der Solaranlage liegt, könnte jede Wohnung ihren vollständigen Tagesverbrauch aus Solarstrom decken.


Wenn der Gesamtverbrauch jedoch die Erzeugung übersteigen würde, könnte eine dynamische Verteilung so aussehen:

  • Gesamtverbrauch aller Wohnungen: 16 kWh

  • Dynamische Verteilung: Jede Wohnung erhält Solarstrom proportional zu ihrem Verbrauch. Z.B. könnte Wohnung 2, die doppelt so viel verbraucht wie Wohnung 1, auch doppelt so viel Solarstrom erhalten, bis die 12 kWh aufgebraucht sind.

Die dynamische Verteilung berücksichtigt den individuellen Verbrauch und passt die Verteilung des Solarstroms entsprechend an, was zu einer gerechteren und effizienteren Nutzung der erzeugten Energie führen kann.


Wie läuft das mit der Abrechnung bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Bei der Abrechnung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung durch den örtlichen Netzbetreiber werden die folgenden Schritte und Methoden angewendet, um den von einer Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus erzeugten Strom korrekt zu erfassen und abzurechnen:

  1. Messung des Solarstroms: Der Solarstrom wird viertelstündlich gemessen. Diese Daten sind grundlegend für die gerechte Verteilung und Abrechnung des erzeugten Stroms.

  2. Abzug vom Strombezug: Der erfasste Solarstrom wird direkt vom Strombezug jeder Wohnung oder Gewerbeeinheit abgezogen. Dies fördert den Eigenverbrauch von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern und stellt ihn auf eine Ebene mit dem Eigenverbrauch in Einfamilienhäusern.

  3. Aufteilungsschlüssel: Die Verteilung des Solarstroms wird durch einen im Gebäudestromliefervertrag festgelegten Aufteilungsschlüssel geregelt. Dieser Schlüssel wird dem Netzbetreiber mitgeteilt, der häufig auch der Messstellenbetreiber ist.

    1. Statische Aufteilung: Bei dieser Methode wird ein fester Anteil des gemessenen Strombezugs pro Wohneinheit festgelegt. Beispielsweise könnte jede von fünf Wohneinheiten gleichmäßig 20 % des erzeugten Solarstroms erhalten. Der jeweilige prozentuale Anteil wird dann von der individuellen Stromrechnung abgezogen.

    2. Dynamische Aufteilung: Hier wird der Solarstrom, der innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls verbraucht wird, entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch jeder Einheit zugeordnet. Das führt zu einer gerechteren Verteilung, da der tatsächliche Verbrauch jeder Einheit berücksichtigt wird.

  4. Intelligente Messsysteme (Smart Meter): Für eine effektive Umsetzung dieser Abrechnungsmodelle ist der Einsatz von intelligenten Messsystemen erforderlich. Diese Systeme ermöglichen die genaue und zeitnahe Erfassung von Verbrauchs- und Erzeugungsdaten.

  5. Einspeisevergütung: Für den Solarstrom, der nicht direkt vor Ort verbraucht wird, sondern ins öffentliche Netz eingespeist wird, erhält der Anlagenbetreiber eine gesetzliche Einspeisevergütung. Diese wird ebenfalls vom Netzbetreiber ausbezahlt.

Diese Form der Abrechnung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist effizient und fair für die Bewohner eines Mehrfamilienhauses.


Was wird im Gebäudestromliefervertrag geregelt?

Ein Gebäudestromliefervertrag regelt wichtige Aspekte der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung durch eine Solarstromanlage in einem Mehrfamilienhaus. Hier sind die Kernpunkte, die in einem solchen Vertrag typischerweise adressiert werden:

  • Start der Belieferung: Festlegung des Beginns der Solarstromlieferung.

  • Preisgestaltung: Bestimmung des Preises pro gelieferte Kilowattstunde (Ct/kWh).

  • Betrieb und Wartung: Regelungen zum Betrieb, zur Wartung und zum Erhalt der Solaranlage sowie zur Aufteilung der Zusatzkosten.

  • Aufteilung des Solarstroms: Definition eines Aufteilungsschlüssels für die Verteilung des Solarstroms an die verschiedenen Nutzer.

  • Ergänzende Versorgungsvereinbarungen: Klarstellung, dass die Solaranlage keine Vollversorgung bietet und ergänzende Verträge mit anderen Stromlieferanten notwendig sind.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung: Festlegung einer Mindestlaufzeit (üblicherweise 2 Jahre) und der Kündigungsfristen sowie -bedingungen.

Diese Punkte sorgen für Transparenz und Fairness in der Abwicklung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.


Was sind die Vorteile für WEGs und Mieter?

Für WEGs und Mieter bietet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in der Regel günstigeren Strom im Vergleich zum Netzstrom, da viele Kostenbestandteile des Netzstroms, wie Netzgebühren oder Umlagen, entfallen. Außerdem profitieren sie von einer lokalen und umweltfreundlichen Energiequelle.


Was sind die Herausforderungen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern wird durch den Bedarf an Smart Metern erschwert, die für präzise Strommessungen und -abrechnungen notwendig sind. Herausforderungen sind hierbei die hohen Kosten, technische Komplexität und begrenzte Verfügbarkeit dieser Systeme. Mögliche, vereinfachende Übergangslösung: Einführung einer vereinfachten Messmethode ohne viertelstündliche Erfassung als kurzfristige, kosteneffiziente Alternative.


Für wen eignet sich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Für einige Gruppen ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung besonders attraktiv.

1. Eigentümergemeinschaften, die eine PV-Anlage im Mehrfamilienhaus errichten wollen

Das Modell kann für Eigentümergemeinschaften interessant sein, die Photovoltaik im Mehrfamilienhaus nutzen möchten. Allerdings steht es den Nutzerinnen und Nutzern frei, an dem Modell teilzunehmen, da die Reststrombelieferung über die weiterhin bestehenden Stromlieferverträge erfolgt.


2. Für Vermieter

Auch in vermieteten Immobilien kann dieses Modell die Nutzung von PV-Strom vor Ort vereinfachen.


3. Für kleine Mehrfamilienhäuser

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eignet sich insbesondere für kleinere Mehrparteiengebäude sowie für kleinere Mieterstromprojekte, bei denen eine Solaranlage installiert ist.



Müssen alle Bewohner daran teilnehmen?

Nein, an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung müssen nicht zwangsläufig alle Bewohner teilnehmen. Das Modell ist so konzipiert, dass es den Nutzerinnen und Nutzern die Freiheit lässt, sich für oder gegen die Teilnahme zu entscheiden. Hier sind die Kernpunkte:

  • Freiwillige Teilnahme: Die Entscheidung, ob sie den von der Solaranlage erzeugten Strom nutzen möchten, liegt bei den Mieterinnen und Mietern sowie den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern.

  • Unabhängige Stromlieferverträge: Selbst wenn sich Bewohner gegen die Teilnahme entscheiden, bleiben ihre bestehenden Stromlieferverträge mit externen Energieversorgern unberührt. Sie können ihren Energieanbieter wie gewohnt wählen und wechseln.

  • Optionale Verträge für Solarstrom: Für die Nutzung des Solarstroms können separate Verträge abgeschlossen werden, die nur die Zusatz- oder Ergänzungslieferung von Strom aus der Solaranlage betreffen. Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird typischerweise durch solch einen Zusatzvertrag geregelt.

Diese flexible Gestaltung soll sicherstellen, dass alle Bewohner individuell entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie von der Solaranlage profitieren möchten, ohne dazu gezwungen zu sein. Es bietet eine inklusive Lösung, die die Vorteile erneuerbarer Energien nutzt und gleichzeitig die Autonomie der Bewohner respektiert.


Wie ist der weitere Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens?

Der Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland umfasst mehrere Schritte, von der Einbringung eines Gesetzentwurfs bis zu seiner Verkündung und dem Inkrafttreten.

  • Ausschussphase: Der Gesetzentwurf ist bereits an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie weitergeleitet worden. Die Zustimmung der FDP-Fraktion wird erwartet, wobei dies als eher formaler Schritt angesehen wird. Eine Fraktionssitzung zum Thema ist geplant, aber noch nicht abgehalten worden.

  • Bundestagsausschuss-Beratung: Die Beratung des Entwurfs durch den Bundestagsausschuss ist für Mittwoch, den 24. April angesetzt, bei der eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erarbeitet werden soll.

  • Zweite und dritte Lesung im Bundestag: Der Entwurf soll voraussichtlich am Freitag, den 26. April, im Bundestag für die zweite und dritte Lesung auf der Tagesordnung stehen. Dort wird über den Entwurf diskutiert und abgestimmt.

  • Bundesrat: Anschließend könnte der Gesetzentwurf direkt im Bundesrat behandelt werden, falls keine weiteren Verzögerungen auftreten. Dies ist ein wichtiger Schritt, da der Bundesrat je nach Gesetzestyp zustimmen muss oder Einspruch erheben kann.

  • Mögliche Verabschiedung: Sollte der Bundesrat mehr Zeit benötigen, ist der 17. Mai als nächstes mögliches Datum für eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen.


Warum ist Photovoltaik bei Mehrfamilienhäusern so komplex?

Die Integration von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern kann aus mehreren Gründen komplex sein:

  1. Eigentumsverhältnisse: In Mehrfamilienhäusern kann es viele unterschiedliche Eigentümer geben, und diese mussten (beim bisherigen Mieterstrommodell)alle zustimmen, um eine Photovoltaikanlage zu installieren.

  2. Verbrauchsprofile: Die Bewohner haben unterschiedliche Verbrauchsprofile. Es kann daher schwierig sein, den erzeugten Strom gerecht zu verteilen, insbesondere wenn nicht alle Bewohner den erzeugten Strom nutzen können oder wollen.

  3. Verwaltungsaufwand: Die Verteilung des erzeugten Stroms und die Abrechnung können kompliziert sein. Bei der herkömmlichen Mieterstrom-Lösung muss der Vermieter als Energieversorger auftreten und alle Pflichten eines solchen übernehmen.

Das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll diese Herausforderungen lösen, indem es die Anteile des erzeugten Stroms auf die verschiedenen Bewohner verteilt und gleichzeitig den Anlagenbetreiber von den üblichen Lieferantenpflichten entlastet.


So können die Bewohner den von der Solaranlage erzeugten Strom nutzen und gleichzeitig Geld sparen, da sie weniger Strom von einem Energieversorger beziehen müssen. Das Modell bietet daher eine Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom aus einer gemeinsamen Solaranlage innerhalb eines Gebäudes zu nutzen und dabei von den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Versorgung zu profitieren.


Was ist der Unterschied zum Mieterstrom-Modell?

Der Unterschied zwischen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und dem herkömmlichen Mieterstrom-Modell liegt vor allem in der Abwicklung des Stromverkaufs. Beim Mieterstrom-Modell wird der Strom von der Solaranlage des Gebäudes an die Mieterinnen und Mieter verkauft. Der Vermieter ist dabei der Stromlieferant und übernimmt die Abwicklung des Stromverkaufs an die Mieter.


Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hingegen wird der Strom aus der Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt anteilig den Nutzern eines Gebäudes zugerechnet und von ihren Netzbezugsmengen abgezogen. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten somit keinen Stromverkauf von einem Vermieter, sondern nutzen den selbst erzeugten Strom aus der gemeinsamen Anlage. Die Reststrombelieferung erfolgt über die weiterhin bestehenden Stromlieferverträge.


Ein weiterer Unterschied ist, dass bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung der Betreiber oder die Betreiberin der Photovoltaikanlage bei Bereitstellung des PV-Stroms im Gebäude von den gewöhnlichen Lieferantenpflichten entlastet wird, was die Umsetzung für den Anlagenbetreiber deutlich vereinfacht. Beim Mieterstrom-Modell hingegen ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, als Stromlieferant aufzutreten und sich um den Stromverkauf zu kümmern.


Die wesentlichen Vereinfachungen für Vermieter / Anlagenbetreiber:

Aspekt

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mieterstrom-Modell

Rolle des Anlagenbetreibers

Betreiber der Photovoltaikanlage wird von Lieferantenpflichten entlastet

Vermieter ist verpflichtet, als Stromlieferant aufzutreten

Abwicklung des Stromverkaufs

Über die vorhandenen Stromlieferverträge

Vermieter als Stromlieferant

Aufwand für Vermieter / Anlagenbetreiber

Vereinfacht für den Anlagenbetreiber

Vermieter muss sich um den Stromverkauf kümmern

Wie komme ich an ein gutes Angebot für meine PV-Anlage?

Hierüber bekommst du ganz einfach und unkompliziert verschiedene Angebote von PV-Installateuren aus deiner Region: Solaranlagen-Portal.


Fazit: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wird Photovoltaik für Eigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser deutlich vereinfachen

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet somit eine Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom aus einer gemeinsamen Solaranlage innerhalb eines Gebäudes zu nutzen und dabei von den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Versorgung zu profitieren.



bottom of page